Stand 12/2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Hochzeiten

AGB – kurz und knackig. Sicherheit für beide Seiten“

  1. Mein Angebot

Das Hochzeitsangebot ist nach Erhalt 10 Tage gültig. Bei Erhalt des Angebotes ist der angefragte Termin noch verfügbar, wird jedoch nicht reserviert. Solange keine Zusage des Brautpaares per Email oder mündlich kommuniziert vorliegt und der Fotograf diesen Auftrag noch nicht angenommen hat behalte ich mir vor, weitere Angebote für diesen Termin zu geben. 

2. Finale Buchung

Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald die Zusage des Brautpaares eindeutig per Email oder mündlich kommuniziert wurde und der Fotograf diesen Auftrag angenommen hat. Ab diesem Zeitpunkt wird die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 25 % des Buchungspreises fällig. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Terminreservierungsgebühr fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten. Trifft die Gebühr 10 Tage nach Rechnungsstellung nicht ein, wird der Termin automatisch durch den Fotografen freigegeben.

  1. Terminreservierungsgebühr

Mit der Buchung wird eine Gebühr von 25 % des Buchungspreises fällig. Die restlichen 75 % werden nach der Hochzeit in Rechnung gestellt. Die Terminreservierungsgebühr ist ein nicht erstattungsfähiger Betrag. Bei Stornierung des Auftrages durch das Brautpaar wird sie vom Fotografen einbehalten. Die Gebühr ist außerdem nicht übertragbar auf andere Produkte von Maria’s Fotografie. Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Hochzeitstermin wird erst bei Eingang der Terminreservierungsgebühr fest reserviert. In Zeiten von Corona: Kann die Hochzeit aufgrund eines zum Zeitpunkt der Hochzeit durchgeführten Lock-Downs nicht stattfinden, so hat das Brautpaar den Hochzeitstermin auf einen beim Fotografen freien Ersatztermin zu verschieben. Die Terminreservierungsgebühr bleibt dadurch unberührt und wir auf das neue Hochzeitsdatum übertragen. Kann sich das Brautpaar und der Fotograf auf keinen gemeinsamen Ersatztermin einigen, so wird die Terminreservierungsgebühr als Paargutschein angerechnet (3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig). Darf aufgrund staatlicher Anordnung die Hochzeit mit bis zu 50 Personen stattfinden, das Brautpaar aber die Hochzeit so nicht stattfinden lassen will, wird die Terminreservierungsgebühr vom Fotografen nicht erstattet. In diesem Fall verliert das Brautpaar die Terminreservierungsgebühr.

  1. Bildrechte

Die Bildrechte bleiben bei Maria’s Fotografie. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet veröffentlicht (z. B. Facebook, Instagram etc), ist er verpflichtet, mich als Fotograf zu erwähnen in Form von Verlinkung und/oder als Hinweis im Text. Der Auftraggeber darf die Fotos nur im Originalzustand veröffentlichen (künstlerische Nachgestaltung, wie z. B. farbliche Veränderung, ist untersagt). Maria’s Fotografie ist berechtigt, die entstandenen Bilder der Hochzeitsreportage für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Homepage, Social Media, Flyer etc.) zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht bitte ich, dies ausdrücklich mitzuteilen.

  1. Haftungsausschluss

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Maria’s Fotografie ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, verordnete Quarantäne, Corona, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch in diesem Fall, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. vereinbarter Kosten.

  1. Verpflegung und Unterbringung

Bei einer Reportagenlänge von 6 Stunden bittet der Fotograf um eine Verpflegung von Essen, Getränke und einen Sitzplatz während der Buchungszeit. Wird der Fotograf für eine Reportage ab 8 Stunden Anwesenheit gebucht und beträgt die Anfahrt von 93339 Riedenburg bis zur Hochzeits-/ Feierlocation mehr als 150 km, hat das Brautpaar 1 Hotelübernachtung zu zahlen. Die Auswahl des Hotels ist ganz dem Brautpaar überlassen, einzige Anforderungen sind: reservierter Parkplatz, Hotel in umliegender Nähe zur Feierlocation.

  1. Akzeptieren der AGB

Bei Buchung der oben aufgeführten Hochzeitsreportage stimmt das Brautpaar diesen Allgemeinen Geschäftsbedigungen von Maria’s Fotografie zu.